Didaktik der deutschen Sprache und Literatur
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Online-Studienführer Fachdidaktik Deutsch

Vorbemerkung:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text für Personen- und Funktionsbezeichnungen nur die männliche Form verwendet. Angesprochen sind damit stets alle Personengeschlechter (divers, männlich, weiblich).

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Themenbereichen rund um die Lehramtsstudiengänge Fachdidaktik Deutsch an der LMU finden Sie in unserem nachfolgenden Online-Studienführer:

1 Zuständigkeiten und Ansprechpartner

1.1 Studiengangskoordination (Anerkennung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen sowie Praktika, Anrechnung von Studienzeiten, Erasmus-Aufenthalten etc.):
Prof. Dr. Sabine Anselm

1.2 Studienberatung für alle Lehrämter:
Dr. Lisa Schwendemann

1.3 Fragen und Anliegen bezüglich der Anmeldung sowie des Prüfungsverfahrens zur Ersten Staatsprüfung (Staatsexamen):
Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen).

2 Sprechstunden der Dozierenden in der Fachdidaktik Deutsch

Die aktuellen Sprechstunden der Dozierenden aus der Fachdidaktik Deutsch finden Sie hier.

3 Immatrikulation (Einschreibung) und Fachwechsel

3.1 Wann kann ich mich für ein Lehramtsstudium an der LMU immatrikulieren?

Studienbeginn Lehramt Grundschule
Studienbeginn Lehramt Mittelschule
Studienbeginn Lehramt Realschule
Studienbeginn Lehramt Gymnasium
Studienbeginn Lehramt Sonderpädagogik
Studienbeginn Lehramt an beruflichen Schulen

3.2 An wen wende ich mich, wenn ich erbrachte Leistungen anerkennen lassen möchte?

Für die Anerkennung von Leistungen aus der Fachdidaktik Deutsch ist die Studiengangskoordinatorin Prof. Dr. Sabine Anselm zuständig. Für die Anerkennung fachwissenschaftlicher Studienleistungen wenden Sie sich bitte an das Studienzentrum Germanistik.

3.3 Wo erfahre ich die Termine für die Ersteinschreibung in der Fachdidaktik Deutsch?

Die jeweiligen Termine und alle weiteren notwendigen Informationen für die Ersteinschreibung in die Fachdidaktik Deutsch finden Sie auf den Internetseiten der Studentenkanzlei der LMU München. Falls Sie noch nicht an der LMU immatrikuliert sind, gelten die Immatrikulationstermine des Sachgebiets 1, für bereits an der LMU immatrikulierte Studierende die Termine des Sachgebiets 2. (Bitte hier den Termin unter „Fachwechsel/Studiengangwechsel/Umschreibung″ beachten!)

3.4 Ich studiere ein anderes Unterrichtsfach, möchte es aber wechseln und Deutsch als Unterrichtsfach wählen. Was muss ich hierbei beachten?

Wenn Sie als immatrikulierter LMU-Studierender Ihr Unterrichtsfach zu Deutsch wechseln möchten, können Sie sich dafür in der Studentenkanzlei der LMU München innerhalb der dafür festgesetzten Frist persönlich einschreiben lassen. Hierfür ist das Sachgebiet 2 der Studentenkanzlei zuständig. Die jeweiligen Termine und alle weiteren notwendigen Informationen finden Sie unter den folgenden Links des Sachgebiets 2 der Studentenkanzlei:
Kontakt
Termine (Bitte hier den Termin unter „Fachwechsel/Studiengangwechsel/Umschreibung″ beachten!)

3.5 Ich studiere an der LMU ein Lehramtsstudium und möchte Deutsch als Erweiterungsfach zu meinem Hauptstudium dazunehmen. Was muss ich hierbei beachten?

Wenn Sie als immatrikulierter LMU-Studierender Ihr Studium mit dem Erweiterungsfach Deutsch ergänzen möchten, können Sie sich dafür in der Studentenkanzlei der LMU München innerhalb der dafür festgesetzten Frist persönlich einschreiben lassen. Hierfür ist das Sachgebiet 2 der Studentenkanzlei zuständig. Die jeweiligen Termine und alle weiteren notwendigen Informationen finden Sie unter den folgenden Links des Sachgebiets 2 der Studentenkanzlei:
Kontakt
Termine (Bitte hier den Termin unter „Fachwechsel/Studiengangwechsel/Umschreibung″ beachten!)

3.6 Ich möchte mein Didaktikfach wechseln und Deutsch als Didaktikfach wählen. Was muss ich hierbei beachten?

Sie können den Wechsel Ihres Didaktikfaches innerhalb der vorgesehenen Fristen für den Fachwechsel/Studiengangwechsel in der Studentenkanzlei der LMU München eintragen lassen. Die Eintragung kann sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester erfolgen.
Voraussetzung dafür ist, dass Deutsch als Didaktikfach in der jeweiligen Fächerverbindung vorgesehen ist.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Links:
Studienbeginn Lehramt Grundschule
Studienbeginn Lehramt Mittelschule

Die jeweiligen Termine und alle weiteren notwendigen Informationen finden Sie unter den folgenden Links des Sachgebiets 2 der Studentenkanzlei der LMU München:
Kontakt
Termine (Bitte hier den Termin unter „Fachwechsel/Studiengangwechsel/Umschreibung″ beachten!)

3.7 Ich habe alle Informationen gelesen, habe jedoch immer noch Fragen zur Einschreibung. An wen kann ich mich wenden?

Bitte beachten Sie in diesem Fall die Internetseite zur Immatrikulation an der LMU. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der für die Immatrikulation zuständigen Studentenkanzlei der LMU, falls Sie zusätzliche Beratung benötigen sollten.

4 Studienmöglichkeiten und „nachträgliche Erweiterung“

4.1 Welche Studienmöglichkeiten des Faches Deutsch gibt es an der LMU München?

An der LMU München können Sie das Fach Deutsch in folgenden Formen studieren:
• als Unterrichtsfach für das Lehramt an Grund-, Mittel-, Realschulen, Gymnasien sowie beruflichen Schulen;
• als Didaktikfach für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen bzw. für das Lehramt für Sonderpädagogik;
• als grundständiges Erweiterungsfach für das Lehramt an Grundschulen, an Mittelschulen, für das Lehramt für Sonderpädagogik, an Realschulen, an Gymnasien oder an beruflichen Schulen;

Für das Lehramt an Gymnasien sind gesicherte Kenntnisse in Latein und in einer anderen Fremdsprache auf dem Niveau B1 Voraussetzung.

4.2 Was bedeutet grundständige und nachträgliche Erweiterung?

Eine Erweiterung, bei der im Erweiterungsfach sowohl die Erste Lehramtsprüfung als auch die Zweite Staatsprüfung abgelegt und bestanden wird, wird als grundständige Erweiterung bezeichnet.

Wird die Erste Lehramtsprüfung im Erweiterungsfach erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung, also nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung, abgelegt, kann in diesem Fach an der Zweiten Staatsprüfung nicht teilgenommen werden. In diesem Fall liegt eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG vor. Als „nachträglich“ in diesem Sinne gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach verzichtet wird oder wenn die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist. Die mit dem Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung im Erweiterungsfach nachgewiesene fachliche Qualifikation wird dann erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung wirksam.

 

5 Mögliche Fächerverbindungen mit dem Fach Deutsch

Informationen zu möglichen Fächerverbindungen mit dem Unterrichts- bzw. Didaktikfach Deutsch finden Sie unter folgenden Links:

Lehramt Grundschule
Lehramt Mittelschule
Lehramt Realschule
Lehramt Gymnasium
Lehramt für Sonderpädagogik
Lehramt an beruflichen Schulen

6 Studienaufbau, Studienpläne und Module

6.1 Wo kann ich die Studienpläne für das Fach Deutsch finden?

Die Studienpläne für das Fach Deutsch finden Sie hier.

6.2 Sind die Bezeichnungen der Modulteile in den Studienplänen identisch mit den Bezeichnungen der Seminare im Vorlesungsverzeichnis?

Nein, in den meisten Fällen sind die Modulteile in den Studienplänen nicht identisch mit den Bezeichnungen der Seminare im Vorlesungsverzeichnis. Die jeweilige Zuordnung des Seminars zum betreffenden Modulteil entnehmen Sie bitte dem LSF (siehe hierzu 7.1), dem Online-Vorlesungsverzeichnis der LMU München.

7 Belegen von Lehrveranstaltungen (LSF)

7.1 Was genau ist LSF und wie kann ich es nutzen?

LSF („Lehre, Studium, Forschung″) ist das Veranstaltungs-Management-System der LMU München. Es dient zum einen als kommentiertes Vorlesungsverzeichnis, zum anderen wird es zum Belegen von Lehrveranstaltungen und auch zur Prüfungsanmeldung genutzt. Sie erreichen das Portal unter folgender Internetadresse: http://www.lsf.lmu.de. Zur Nutzung der Beleg- und Prüfungsanmeldefunktionen benötigen Sie eine LMU-Benutzerkennung (Campus-Kennung), die Sie in der Regel bei der Immatrikulation erhalten (haben). Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben oder eine neue Kennung benötigen, wenden Sie sich bitte an den IT-Servicedesk der LMU München.
Die Lehrveranstaltungen für die Fachdidaktik Deutsch finden Sie unter [Vorlesungsverzeichnis] → [Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften] → [Deutsche Philologie] → [Didaktik der deutschen Sprache und Literatur].

7.2 Welche Lehrveranstaltungen in der Fachdidaktik Deutsch werden per LSF belegt?

Mit Ausnahme der Vorlesungen werden alle Lehrveranstaltungen in der Fachdidaktik Deutsch obligatorisch per LSF belegt.
Wenn Sie im Vorlesungsverzeichnis durch Anklicken des Veranstaltungstitels in die Einzelansicht der Lehrveranstaltung wechseln, erhalten Sie zusätzliche Informationen zur Belegfrist etc.

7.3 Wie belege ich Lehrveranstaltungen in der Fachdidaktik Deutsch?

Veranstaltungen in der Fachdidaktik Deutsch werden über „Lehrveranstaltungen belegen/abmelden″ belegt. Dieser Button befindet sich links im Startmenü von LSF. Folgendermaßen gelangt man zur Belegung:

1. Lehrveranstaltung belegen/abmelden;
2. Bedingungen akzeptieren;
3. Ordner „Fachdidaktik Deutsch“ öffnen;
4. Studiengang auswählen;
5. Modul auswählen;
6. bei der gewünschten Veranstaltung auf den Button „belegen″ klicken;
→ Falls nun mehrere Einzelveranstaltungen erscheinen, setzen Sie bei allen in Frage kommenden Veranstaltungen ein Häkchen bei „Platz beantragen″ und geben eine Priorität an. Werden z. B. drei Plätze beantragt, müssen Prioritäten von 1 bis 3 vergeben werden. Dabei erhält die meist gewünschte Veranstaltung eine 1.
7. auf „Platz beantragen″ klicken.

Der Platz ist nun beantragt. Hat man versehentlich eine falsche Veranstaltung belegt, kann über den gleichen Weg im Belegungszeitraum eine Abmeldung erfolgen. Eine Abmeldung nach dem Belegungszeitraum ist nur durch die Kursleitung möglich.

Wichtige Hinweise:
• Lehrveranstaltungen tragen oft andere Titel, als Sie sie im Modulplan Ihres Fachs finden. Zu welchem Punkt im Modulplan eine Veranstaltung gehört, können Sie über die zusätzlichen Informationen zur Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis im LSF herausfinden: Dort steht dann beispielsweise unter „Prüfungen/Module“: „Theorie und Praxis des Deutschunterrichts“.
• Belegte Veranstaltungen erscheinen im Stundenplan. Dies ist jedoch noch nicht ein Zeichen dafür, dass Sie zu diesen zugelassen wurden. Erst wenn nach der Zuteilung (in der Regel wenige Tage nach dem Ende des Belegzeitraums) im Stundenplan bei der belegten Veranstaltung ein „Zugelassen″ erscheint, haben Sie einen Platz erhalten.
• Aufbaumodule dürfen Sie erst dann belegen, wenn Sie die Basismodule vollständig erfolgreich absolviert haben.

7.4 Was genau ist eine Belegfrist und welche Arten von Belegfristen gibt es?

Die Belegfrist regelt den Zeitraum, in dem das Belegen der Veranstaltungen über die Funktion „belegen/abmelden″ im Vorlesungsverzeichnis bzw. über die Funktion „Lehrveranstaltungen belegen/abmelden″ im LSF-Hauptmenü möglich ist. Sollten Sie zuvor versuchen, sich für einen der Kurse anzumelden, erhalten Sie eine Fehlermeldung. Wichtig: Das Belegen funktioniert in LSF nicht nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst″-Prinzip. Sie müssen also nicht in den ersten Minuten der Belegfrist Ihr Interesse an einem Kurs bekunden, sondern können dies auch noch in den Tagen danach bis zum Ende der Frist tun.

Es gibt zwei Arten von Belegfristen, nämlich die vorgezogene und die Hauptbelegfrist. Ob Sie sich für ein Seminar in der vorgezogenen oder in der Hauptbelegfrist anmelden müssen, hängt vom jeweiligen Veranstaltungstyp ab. Die Belegung der Pro- und Hauptseminare sowie der Praktikumsbegleitseminare und Kandidatenkolloquien findet in der vorgezogenen Belegfrist statt; die Belegung der Einführungsseminare hingegen erfolgt in der Hauptbelegfrist. Die Termine für die vorgezogene bzw. die Hauptbelegfrist können Sie jeweils in der Einzelansicht der Lehrveranstaltung unter „Belegfrist(en)″ einsehen oder aber im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF) unter [Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften] → [Deutsche Philologie] → [Didaktik der deutschen Sprache und Literatur]. Hinweise zu den Belegfristen finden Sie auf den Seiten des PAGS.

Sollten Sie einen beantragten Platz nicht mehr benötigen oder einen Fehler gemacht haben, so können Sie Ihre Belegung innerhalb der Belegfrist auch wieder stornieren (ebenfalls über „belegen/abmelden″). Nach Ablauf der Belegfrist ist dies nur durch den jeweiligen Dozenten der betreffenden Lehrveranstaltung möglich.

Sollten Sie bis zum Ablauf der Belegfrist noch nicht alle Ergebnisse der Prüfungen des vorangegangenen Semesters erhalten haben und sollte sich danach herausstellen, dass Sie ein Seminar nicht bestanden haben, so können Sie zu dem zu wiederholenden Kurs auch nach dem Ablauf der Belegfrist nachträglich durch den jeweiligen Dozenten zugelassen werden.

7.5 Wann und wie erfahre ich, ob ich zu einer Lehrveranstaltung zugelassen bin?

In der Regel erhalten Sie frühestens drei Tage und spätestens ca. eine Woche nach dem Ende der Belegfrist in ihrem LSF-Stundenplan und evtl. auch auf Ihre Campus-E-Mail-Adresse eine Nachricht, inwiefern Sie zu welchem Seminar „zugelassen″ sind.
Bitte sehen Sie von vorzeitigen Rückfragen zum Stand der Belegungen ab!

7.6 Reicht es, wenn ich mich bei mehreren innerhalb eines Moduls angebotenen Lehrveranstaltungen zu einer von diesen über LSF anmelde oder muss ich mich zu allen unter Angabe von entsprechenden Prioritäten anmelden?

Sie sollten sich bei der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung innerhalb eines bestimmten Moduls unbedingt zugleich auch für die anderen noch angebotenen Lehrveranstaltungen im selben Modul unter Angabe entsprechender Prioritäten anmelden. Sollten Sie nämlich in der Lehrveranstaltung, für die Sie sich bevorzugt anmelden wollen und beispielsweise die Priorität 1 angegeben haben, keinen Platz erhalten, so werden Sie nach den von Ihnen angegebenen Prioritäten einer der anderen Lehrveranstaltungen im selben Modul zugewiesen. Wenn Sie hingegen keine Priorität bei der Kursanmeldung angeben und sich nur für eine Lehrveranstaltung innerhalb eines Moduls anmelden, kann es vorkommen, dass Sie zu keiner Lehrveranstaltung in dem betreffenden Modul zugelassen werden, falls Sie für die gewählte Lehrveranstaltung keinen Platz erhalten sollten. Wenn Sie für alle Lehrveranstaltungen in einem Modul bei der Anmeldung Prioritäten vergeben, sollte demzufolge der Fall, dass Sie für eine Lehrveranstaltung in einem bestimmten Modul überhaupt keinen Platz erhalten, nicht eintreten. Es kann allerdings sein, dass Sie mit der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit niedrigerer Priorität vorliebnehmen müssen.

7.7 Ich kann aber nur zu bestimmten Terminen bzw. ich brauche den Platz in der Lehrveranstaltung unbedingt!

Die Gründe, die Sie zu einem sogenannten „Härtefall″ mit Vorrang bei der Belegung machen können, sind durch die LMU München geregelt. Ein Nebenjob gehört nicht dazu. Triftige Gründe sind z. B. das Studieren mit Kind, die Betreuung von Pflegefällen, chronische Krankheiten oder Stundenplanüberschneidungen mit einem anderen Fach (nur dann relevant, wenn der sofortige Besuch der Lehrveranstaltung unabdingbar ist, z. B. wegen des unmittelbar anstehenden Staatsexamens).

7.8 Die Belegfrist ist abgelaufen. In den folgenden Tagen geschehen seltsame Dinge in meinem Stundenplan. Habe ich etwas falsch gemacht?

Nein! In den Tagen nach Ablauf der Belegfrist laufen automatische Platzvergaben und manuelle Nachbearbeitungen. Sie können die Resultate frühestens drei Tage später einsehen. In der Zwischenzeit kann es sein, dass eine Lehrveranstaltung aus Ihrem Stundenplan verschwindet. Des Weiteren ist es normal, dass Sie ein „?″ bei vielen Veranstaltungen sehen. Bitte vermeiden Sie unbedingt bis Ende der Platzvergabe das Nachfragen per E-Mail oder Telefon zum Planungsstand! Alle diesbezüglichen Anfragen werden nicht beantwortet.
Haben Sie bitte Geduld und behalten Sie einfach den Stundenplan im Auge. So können Sie sich regelmäßig über den aktuellen Bearbeitungsstand informieren. Erst wenn eine Veranstaltung in Ihrem Stundenplan mit „Zugelassen″ gekennzeichnet ist, haben Sie endgültig einen Platz erhalten. Veranstaltungen, zu denen Sie nicht zugelassen worden sind, verschwinden von selbst aus Ihrem Stundenplan oder erscheinen lediglich mit einem „Vorgemerkt″.

7.9 Ich habe die Belegfrist verpasst. Wie kann ich nachträglich zu einer Lehrveranstaltung in LSF zugelassen werden?

Sie fragen direkt bei dem betreffenden Dozenten nach, ob noch ein Platz in der von Ihnen gewünschten Lehrveranstaltung frei ist. Grundsätzlich ist das nachträgliche Aufnehmen von Studierenden in Lehrveranstaltungen durch den jeweiligen Dozenten möglich. Allerdings sollten Sie bedenken, dass viele Kurse eventuell schon mit der maximalen Teilnehmergröße belegt sind und Sie daher keinen Platz mehr bekommen. Ferner wird besonders bei Fortgeschrittenenseminaren vorab die Lektüre von Primär- und Sekundärtexten sowie ggf. eine selbstständige Literatursammlung empfohlen (daher gibt es eine vorgezogene Belegfrist). Bei verspäteten Anmeldungen ist dies bisweilen nicht mehr möglich und der betreffende Dozent könnte Ihnen die Teilnahme verweigern.

7.10 Ich bin für ein Seminar zugelassen, brauche den Platz aber nicht mehr. Sollte ich mich vom Seminar abmelden?

Ja, Sie sollten sich unbedingt möglichst zeitnah von dem betreffenden Seminar wieder abmelden, damit diejenigen Kommilitonen, die keinen Platz in dem Seminar erhalten haben, noch berücksichtigt werden können.
Die Abmeldung können Sie innerhalb der Belegfrist selbst über das LSF vornehmen (über „belegen/abmelden″). Nach dem Ablauf der Belegfrist melden Sie sich bitte per E-Mail bei dem jeweiligen Dozenten der Lehrveranstaltung ab.

7.11 Kann ich mich noch während des Semesters von einer Lehrveranstaltung abmelden? Muss ich in diesem Fall die Prüfung mitschreiben?

Ja, Sie können sich auch während des Semesters beim jeweiligen Dozenten persönlich oder per E-Mail abmelden. In diesem Fall müssen Sie die Prüfung nicht mitschreiben. Das Schreiben der Prüfung ist ohnehin erst nach vorheriger Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist für Prüfungen im LSF möglich (siehe 8).

 

8 Anmeldung zur Prüfung/Fristen

8.1 Wann muss ich mich zu den Prüfungen anmelden?

Die Anmeldefristen zu den Prüfungen finden Sie stets im Vorlesungsverzeichnis in LSF direkt unter den einzelnen Überschriften auf den Seiten für die Didaktik der deutschen Sprache und Literatur. Diese Fristen werden zudem rechtzeitig von den Leitungen der Lehrveranstaltungen sowie in der Regel auch auf der Homepage des Instituts für Deutsche Philologie unter der Rubrik „Aktuelles“ oder auf der Seite des PAGS bekannt gegeben. Die Prüfungsanmeldung findet direkt über LSF statt. Bitte benutzen Sie hierzu die Funktion „Prüfungsan- und -abmeldung“. Um zu überprüfen, ob die Anmeldung erfolgreich war, können Sie Informationen über Ihre angemeldeten Prüfungen über die Funktion „Info über angemeldete Prüfungen“ einsehen.

8.2 Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe? Muss ich das Seminar noch einmal besuchen und bin ich dann automatisch auch wieder für die Prüfung angemeldet?

Für die Einführungsseminare gilt, dass Sie das Seminar nicht unbedingt noch einmal besuchen müssen, sondern lediglich die Klausur in einem anderen Semester mitschreiben. Bitte setzen Sie sich dafür mit dem betreffenden Dozenten in Verbindung, um zu erfahren, ob sich Kursinhalte und/oder Anforderungen geändert haben. Sie sind jedoch nicht automatisch für die Prüfung angemeldet, sondern müssen sich innerhalb der Anmeldefrist über LSF zur Prüfung anmelden (siehe 8.1). Beachten Sie an dieser Stelle auch, dass Sie im Einführungsmodul zeitgleich sowohl für das Seminar „Einführung in die Sprachdidaktik“ als auch für das Seminar „Einführung in die Literatur- und Mediendidaktik“ anmelden müssen, da das Modul mit einer gemeinsamen Klausur abgeschlossen wird.
Sollten Sie ein Fortgeschrittenenseminar nicht bestanden haben, setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit dem betreffenden Dozenten in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nichtbestehen eines Wahlpflichtmoduls zwingend im nächsten Semester wieder im selben Wahlpflichtmodul, aber ggf. auch in einer anderen Veranstaltung die Prüfung erneut ablegen müssen. Sie können hier nicht in ein anderes Wahlpflichtmodul wechseln.

8.3 Ich kann mich in LSF nicht zur Prüfung in einem Fortgeschrittenenseminar anmelden. Woran könnte das liegen?

Wenn Sie das Basismodul mit den Seminaren „Einführung in die Sprachdidaktik“ bzw. „Einführung in die Literatur- und Mediendidaktik“ noch nicht erfolgreich absolviert haben, ist eine Prüfungsanmeldung in einem Hauptseminar in LSF nicht möglich. Sie dürfen an Hauptseminaren erst teilnehmen und in solchen Kursen nur dann Leistungsnachweise erbringen, wenn Sie das Basismodul vollständig erfolgreich abgeschlossen haben.
Sollten Sie das Basismodul bereits erfolgreich abgeschlossen haben und ein Anmeldeproblem mit einem Wahlpflichtmodul (WP) haben, müssten Sie bitte beachten, dass Sie bei einem Nichtbestehen einer Prüfung in einem Wahlpflichtmodul im nächsten Semester zwingend in derselben oder einer anderen Lehrveranstaltung im selben Wahlpflichtmodul die Prüfung erneut ablegen müssen. Wenn Sie sich in diesem Fall also zu einer Prüfung in einem anderen Wahlpflichtmodul anmelden, wird das nicht möglich sein, sofern Sie bereits ein zweites Wahlpflichtmodul erfolgreich abgeschlossen haben.
Sollten Sie die beiden Basismodule bereits vollständig erfolgreich abgeschlossen und kein Problem mit der Prüfungsanmeldung in einem Wahlpflichtmodul haben, wenden Sie sich bezüglich Ihres Anmeldeproblems bitte an die Studiengangskoordinatorin Prof. Dr. Sabine Anselm.

9 Staatsexamen/LPO I

9.1 Aus welchen Teilen besteht die Erste Staatsprüfung in der Fachdidaktik Deutsch?

Die Erste Staatsprüfung in der Fachdidaktik Deutsch erfolgt ausschließlich schriftlich. Es werden drei Themen zur Auswahl gestellt, von denen Sie ein Thema bearbeiten müssen.

9.2 Wie viele Examenstermine für die Erste Staatsprüfung gibt es und wo kann ich mich zur Prüfung anmelden?
Im Kalenderjahr gibt es zwei Prüfungstermine: Frühjahr und Herbst. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen). Nähere Informationen zu den genauen Prüfungsterminen sowie zur Prüfungsanmeldung können Sie der Homepage der Außenstelle des Prüfungsamtes entnehmen.

9.3 Welche Inhalte werden in der Ersten Staatsprüfung in der Fachdidaktik Deutsch abgeprüft?

Die Prüfungsinhalte zur Ersten Staatsprüfung im Fach Fachdidaktik Deutsch sind in dem entsprechenden Kerncurriculum festgelegt: Kerncurriculum LPO I.

9.4 Wo finde ich die Prüfungsthemen der früheren schriftlichen Examensprüfungen für die Fachdidaktik Deutsch?

Über das Internetportal "MZL Staatsexamen Online" des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL) sowie die Homepage der Universität Bamberg finden Sie Staatsexamensaufgaben der vergangenen Prüfungstermine.

9.5 Ich möchte mich für die Erste Staatsprüfung in der Fachdidaktik Deutsch vorbereiten. Gibt es unter den angebotenen Lehrveranstaltungen auch ein Kandidatenkolloquium zur Prüfungsvorbereitung?

Ja, es wird in der Regel jedes Semester mindestens ein solches Kandidatenkolloquium für die unterschiedlichen Schularten angeboten. Die Veranstaltung finden Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF) unter [Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften] → [Deutsche Philologie] → [Didaktik der deutschen Sprache und Literatur] → [Kandidatenkolloquien]. Der Besuch eines derartigen Staatsexamensvorbereitungskurses wird empfohlen.

9.6 Wo finde ich Literatur zur Prüfungsvorbereitung für die Erste Staatsprüfung in der Fachdidaktik Deutsch?

Hinweise auf geeignete Literatur zur Prüfungsvorbereitung erhalten Sie in den Einführungsseminaren sowie im Kandidatenkolloquium (siehe 9.5).

9.7 Wo finde ich weitere Informationen zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt allgemein?

Auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL) finden Sie dazu ausführliche Informationen.

9.8 Welche Auswirkungen haben die im Deutsch-Studium erworbenen Leistungen auf die Staatsexamensnote?

Handreichungen zur Berechnung der Staatsexamensnote in den einzelnen Lehramtsstudiengängen finden Sie im Internetportal „MZL Staatsexamen Online″ des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL).

10 Leistungsnachweise in den Lehrveranstaltungen

10.1 Was muss ich tun, um in einem Seminar einen Leistungsnachweis zu erwerben?

Um in einem Seminar einen Leistungsnachweis zu erwerben, muss die geforderte Leistung erbracht werden. Je nach Konzept des Seminars muss hierzu eine Klausur geschrieben oder eine Seminararbeit bzw. ein Portfolio fristgerecht abgegeben und bestanden werden (mindestens Note 4,0). Die Anforderungen an die zu erbringende Leistung zu jedem Kurs werden im Kommentar zur jeweiligen Lehrveranstaltung über LSF oder/und in der ersten Seminarsitzung durch den jeweiligen Dozenten bekannt gegeben. Die Abgabefristen sowie weitere Details zum Leistungsnachweis erfahren Sie ebenfalls vom Dozenten des betreffenden Seminars.

10.2 Wann kann ich meine Prüfungsnote in LSF sehen?

Sobald der Notengebungsprozess abgeschlossen ist, kann die Note in LSF eingesehen werden. Sie erscheint dann automatisch in Ihrem Kontoauszug (Notenspiegel). Solange der Notengebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, wird der Kurs als „AN″ (Angemeldet) vermerkt. Bitte sehen Sie unbedingt von Nachfragen vor dem Ablauf der Noteneintragungsfrist (in der Regel bis eine Woche vor Vorlesungsbeginn des auf die jeweilige Prüfung folgenden Semesters) ab!

10.3 Wie erfahre ich, ob ein Modul oder ein Modulteil benotet wird?

Ob ein Modul bzw. Modulteil benotet oder nicht benotet wird, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Studienplänen.

10.4 Welche formalen Richtlinien gelten für schriftliche wissenschaftliche Arbeiten in der Fachdidaktik Deutsch bezüglich von Zeilenabstand, Schriftgröße etc.?
Bitte halten Sie sich beim Verfassen von schriftlichen Arbeiten an die Vorgaben der betreffenden Dozenten.

 

11 Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

11.1 Was ist eine Zulassungsarbeit?

Eine Zulassungsarbeit ist eine schriftliche Hausarbeit, die Sie schreiben müssen, um zu den Staatsexamensprüfungen zugelassen zu werden. Sie sollen in dieser Arbeit aufzeigen, dass Sie in der Lage sind, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten.

11.2 Kann ich meine Zulassungsarbeit in der Fachdidaktik Deutsch schreiben?

Sie können Ihre Zulassungsarbeit in der Fachdidaktik Deutsch schreiben, wenn Sie dieses als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach studieren. Nicht möglich ist dies beim Studium als Erweiterungsfach. Setzen Sie sich bitte frühzeitig (am besten ein Semester vor Abgabetermin) mit Ihrem Wunschbetreuer in Verbindung, da die Betreuungskapazitäten begrenzt sind.

11.3 Bei welchen Dozierenden kann ich meine Zulassungsarbeit in der Fachdidaktik Deutsch schreiben?

Dies ist prinzipiell bei allen Dozierenden, die im Fachteil Fachdidaktik Deutsch lehren, möglich, nicht aber bei Lehrbeauftragten. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Personenverzeichnis des Lehrstuhls für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur sowie des Deutschen als Zweitsprache. Setzen Sie sich bitte frühzeitig (am besten ein Semester vor Abgabetermin) mit Ihrem Wunschbetreuer in Verbindung, da die Betreuungskapazitäten begrenzt sind.

11.4 Worüber darf ich schreiben? Wie finde ich ein Thema?

Ihren Themenwunsch sprechen Sie mit Ihrem Betreuer ab, mit dem Sie ein Erstgespräch vereinbaren. Zu dieser Besprechung kommen Sie am besten bereits mit konkreten Vorstellungen. Beachten Sie hierbei die Forschungsschwerpunkte der potenziellen Betreuenden.
Grundsätzlich sind verschiedene Arten von Arbeiten sowie Kombinationen davon möglich:
• empirische Arbeiten (z. B. Umfragen, Erhebungen an Schulen usw.)
• theoretische Arbeiten
• praktische Arbeiten (z. B. Entwicklung und Durchführung eines theoriegestützten Unterrichtsmodells)
Sie sollten auf jeden Fall ein Thema wählen, das Sie interessiert, denn Sie werden sich intensiv damit auseinandersetzen.

11.5 Welchen Umfang muss meine Zulassungsarbeit haben?

40 bis 60 Seiten Fließtext (ohne Titelblatt, Verzeichnisse und Anhänge) können als Orientierungsrahmen für den Umfang einer Zulassungsarbeit in der Fachdidaktik Deutsch angesehen werden.

11.6 Welche formalen Richtlinien gelten für Zulassungsarbeiten in der Fachdidaktik Deutsch bezüglich Zeilenabstand, Schriftgröße etc.?

Bitte halten Sie sich beim Verfassen von Zulassungsarbeiten an die formalen Vorgaben des Dozenten, der Ihre Zulassungsarbeit betreut.

11.7 Was muss ich zur fristgerechten Abgabe meiner Zulassungsarbeit wissen?

Grundsätzlich können Zulassungsarbeiten jederzeit abgegeben werden, es gibt aber spätmöglichste Abgabetermine, die Sie auf der Internetseite der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen) einsehen können:

• Beim Staatsexamensprüfungstermin im Herbst muss die Arbeit spätestens am 1. Februar, mit Verlängerung spätestens bis zum 1. April abgegeben werden.
• Beim Staatsexamensprüfungstermin im Frühjahr muss die Arbeit spätestens am 1. August, mit Verlängerung spätestens bis zum 1. Oktober abgeben werden.

Die Abgabe erfolgt beim Dozenten, der dabei das Empfangsbestätigungsformular ausfüllt, welches am Abgabetag bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen) abgegeben werden muss.
Wichtig: Das Prüfungsamt registriert erst dann die Abgabe Ihrer Zulassungsarbeit, wenn Sie sich für die Staatsexamensprüfung anmelden, zuvor verwahrt das Prüfungsamt lediglich Ihre Arbeit.

Eine Verlängerung der Abgabefrist muss mit dem Dozenten abgesprochen werden. Dieser bestätigt die Abgabeverlängerung schriftlich mit seiner Unterschrift auf einem entsprechenden Formular, das auf der Internetseite der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen) heruntergeladen werden kann. Im Falle einer Abgabeverlängerung muss diese Verlängerungsbestätigung bis zum jeweils 1. Februar bzw. 1. August im genannten Prüfungsamt abgegeben werden; das Empfangsbestätigungsformular ist dann bis zum Stichtag des Verlängerungstermins (1. April oder 1. Oktober) nachzureichen.

Das bedeutet: Zum 1. Februar bzw. 1. August vor dem jeweiligen Staatsexamenstermin im Herbst bzw. Frühjahr muss beim Prüfungsamt entweder die Empfangsbestätigung oder die Verlängerungsbestätigung des betreuenden Dozenten eingegangen sein, damit eine ordnungsgemäße Anmeldung zum Staatsexamen erfolgen kann.
Beim betreuenden Dozenten müssen in der Regel zwei ausgedruckte, gebundene Exemplare der Zulassungsarbeit abgeben werden. Eines behält der Dozent für sein Archiv, das andere Exemplar leitet der Dozent nach der Korrektur zusammen mit seinem Gutachten an das Prüfungsamt weiter.
Manchen Dozenten reicht zur Archivierung auch eine digitale Version der Zulassungsarbeit. Klären Sie daher im Vorfeld mit dem Dozenten, wie viele gedruckte und gebundene Exemplare der Zulassungsarbeit Sie bei ihm abgeben sollen.

Mit der ausgedruckten und gebundenen Zulassungsarbeit werden außerdem abgegeben:

  • zu jedem Exemplar der Zulassungsarbeit eine wahrheitsgemäße Erklärung gemäß § 29 (Abs. 6) LPO I, die als letzte Seite mit eigenhändiger Unterschrift versehen in die Arbeit eingebunden sein muss;
  • ein farbiger Aufkleber für die schriftliche Hausarbeit (je nach Lehramt ein anderer), der auf die erste Umschlagseite (z. B. transparente Frontfolie) aufgeklebt werden muss;
  • ein Formblatt für das Gutachten über die schriftliche Hausarbeit, das Sie vorausfüllen und der Zulassungsarbeit als loses Blatt beilegen müssen;
  • ein Empfangsbestätigungsformular, das Sie ausfüllen, bei der Abgabe Ihrer Zulassungsarbeit vom Dozenten unterschreiben lassen und danach an die Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen) weiterleiten müssen.

All diese Unterlagen können Sie auf der Internetseite der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen) herunterladen.

12 Praktika

12 Praktika

Alle nötigen Informationen rund um die Praktika finden Sie hier.

12.1 Wie kann ich meinen Praktikumsplatz mit Kommilitonen tauschen?

Sie können – ausschließlich – während der Tauschfrist (Beginn: ca. vier Wochen vor Praktikumsbeginn/Ende: zwei Wochen vor Praktikumsbeginn) im Praktikumsamt Ihren Praktikumsplatz tauschen. Hierzu müssen Sie Ihren Tauschwunsch zunächst schriftlich beim Praktikumsamt anmelden, und zwar möglichst bald nachdem Sie die vorläufige Praktikumszuteilung (ca. vier Wochen vor Praktikumsbeginn) erhalten haben. In dieser schriftlichen Mitteilung an das Prüfungsamt müssen die Namen sowie Matrikelnummern und die Praktikumsart sowie das Praktikumsfach der Tauschpartner angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass ein Tausch eines Praktikumsplatzes nur dann zwischen zwei Studierenden möglich ist, wenn beide Tauschpartner dieselbe Praktikumsart sowie dasselbe Praktikumsfach aufweisen. In einem weiteren Schritt gehen Sie dann mit Ihrem Tauschpartner und Ihrem Personalausweis – während der Öffnungszeiten – ins Praktikumsamt.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung des Praktikumsamts.

12.2 Wie melde ich mich für ein Praktikum an?

Auf den Internetseiten des Praktikumsamts finden Sie alle zentralen Informationen zur Anmeldung für die Schulpraktika sowie eine direkte Weiterleitung zur – verbindlichen! – Online-Anmeldung.
Die Anmeldung bezieht sich immer auf das folgende Schuljahr. Planen Sie Ihre Anmeldung daher rechtzeitig.

13 Anerkennung von Studienleistungen

Für eine etwaige Leistungsanerkennung ist die Studiengangskoordinatorin Prof. Dr. Sabine Anselm zuständig.

14 Zentrale Studienberatung (nicht fachspezifisch)

Wo bekomme ich Beratung und Information zu allen Themen rund um das Studium?

Das Angebot der Zentralen Studienberatung der LMU München umfasst Beratung und Information zu allen Themen rund um das Studium.

15 Hilfreiche Links